Über die Abschussquote der Jungtiere hinaus können nun Wölfe, die Schäden an Nutztieren
verursacht haben, jederzeit genehmigungsfrei, ohne Schonzeit und unabhängig vom
Erhaltungszustand getötet werden. Hinzu komme die Möglichkeit, sog. „Weidegebiete“, also
wolfsfreie Zonen, abzugrenzen, in denen dann ausnahmslos alle Wölfe abgeschossen werden dürfen.
Das werde weder dem Artenschutz noch dem Herdenschutz gerecht, da in diese Gebiete immer wieder
Wölfe einwandern. Ohne einen ausreichenden Herdenschutz könne es dann sogar zu vermehrten
Rissen kommen. „Da der Wolfsbestand mit diesen ganzen Regelungen vom Land nicht mehr sicher zu
kontrollieren ist, kann der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand mit dem
Managementplan nicht gewährleistet werden“, so Sommerhage.
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